01.07.2010 Neuer Personalausweis ab 01. November 2010
Neuer Personalausweis ab 01.November 2010
Ab 01. November 2010 wird in Deutschland der neue Personalausweis in Scheckkartenformat eingeführt. Das Bundesministerium des Innern hat inzwischen das Informations-und Serviceportal zum neuen Personalausweis frei geschaltet. Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über den neuen Ausweis informieren.
Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen und Einsatzmöglichkeiten, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Dienstanbieter können über diese Webseite ihre Anträge auf Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.
Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 01.November 2010 ist aber jederzeit möglich.