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26.02.2010 Informationen vom Standesamt
Informationen vom Standesamt
 
Da wir in letzter Zeit häufig Anfragen zur Beglaubigung von Geburtsurkunden erhalten haben, möchten wir auf diesem Weg darüber informieren, dass es nicht möglich ist, von standesamtlichen Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) beglaubigte Kopien zu erstellen.
 
Sollten Sie aufgefordert werden, eine beglaubigte Urkunde vorzulegen, so ist es erforderlich sich beim Beurkundungsstandesamt eine neue Urkunde ausstellen zu lassen. Das heißt, wenn sie z.B. für eine weitergehende Schule eine beglaubigte Kopie einer Geburtsurkunde benötigen, müssen Sie sich an Ihr Geburtsstandesamt wenden, maßgeblich ist hierfür der sogenannte Ereignisort, also der Ort, an dem sich die Geburt, ereignet hat.
 
Die Urkunden können im Normalfall auch telefonisch oder über die jeweilige Homepage des Standesamts beantragt werden. Pro Urkunde fällt je nach Bundesland eine Gebühr von ca. 12,00 € an.

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