Von den umliegenden Anwohnern an den Glascontainerstandorten kommen immer wieder Klagen wegen der Lärmbelästigungen durch das Einwerfen von Altglas außerhalb der vorgegebenen Zeiten, aber auch durch an- und abfahrende Pkws und durch das laute Zuschlagen der Autotüren. Oft wird auch beobachtet, dass die Container abends noch sehr spät benutzt werden.
In die Glascontainer darf
nach 19.00 Uhr und vor 8.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen
nichts eingeworfen werden.
Mit Rücksicht auf die Anlieger um die jeweiligen Containerstandorte bitten wir nachdrücklich um die Einhaltung der Ruhezeiten. Auch sollte unnötiger Lärm bei der An- und Abfahrt möglichst vermieden werden.
Die Ruhezeiten sind zudem in der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten der Gemeinde Villingendorf festgelegt. Die Nichteinhaltung kann daher ggf. auch mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden.